Kanzlei Thomas Pött

Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr

Baurecht- und Architektenrecht

Das Baurecht wird aufgrund meiner Kernkompetenz im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht selbstverständlich mit bearbeitet. Gleiches gilt für das in diesem Zusammenhang problematische Feld des Architektenrechts.

Ich vertrete Sie insbesondere in folgenden Schwerpunktbereichen:

  • Vorbereitung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
  • Streitigkeiten rund um die Abnahme
  • Abwicklung und Prüfung etwaiger vorzeitiger Beendigung von Architektenverträgen
  • Prüfung von Immobilienkaufverträgen